
Besteuerung von Fahrzeugflotten im Jahr 2025: ein großer Umbruch für Unternehmen

Am 6. Februar wurden der Entwurf des Finanzgesetzes (PLF) und der Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung der Sozialversicherung (PLFSS) 2025 verabschiedet. Ihre bevorstehende Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Besteuerung von Fahrzeugflotten im Jahr 2025 offiziell festlegen, mit wichtigen Änderungen, die sich direkt auf Folgendes auswirken werden Verwalter von Fahrzeugflotten.
Eine einschränkende Besteuerung für die Mobilität von Unternehmen
Die Steuerreformen werden die Kfz-Besteuerung von Unternehmen grundlegend verändern. Sie werden umweltschädliche Fahrzeuge stärker besteuern und die Beihilfen für den Energiewandel kürzen. Die Abschaffung der Umtauschprämie und die deutliche Senkung des Umweltbonus werden die Einführung von "emissionsarmen" Fahrzeugen erschweren. Um diesen steinigen Weg zu bewältigen, brauchen die Unternehmen Instrumente, insbesondere zur Analyse der Nutzung der einzelnen Fahrzeuge. Dies bietet zum Beispiel OPTIMUM mit seinem Elektrifizierungsstudie die es ermöglicht, "elektrifizierbare" Fahrzeuge zu identifizieren. Dies ermöglicht somit die Begrünung von Fahrzeugen, deren Nutzung mit einem Elektroantrieb vereinbar ist.
Änderung der TVU und der Zulassungssteuern
Die Steuer auf die Nutzung von Fahrzeugen (TVU) gibt es einige bemerkenswerte Entwicklungen. So wurde seit dem 1. Januar 2025 die Steuerbefreiung für Hybridfahrzeuge abgeschafft. Fahrzeuge, die mit Super-Ethanol E85 betrieben werden, erhalten jedoch eine kompensatorische Ermäßigung von 40 % auf die CO2-Emissionen (unter bestimmten Bedingungen).
Eine Steuer auf die Begrünung von Flotten mit mehr als 100 Fahrzeugen

Gleichzeitig wurde die regionale Zulassungssteuer in fast allen Regionen Frankreichs erhöht. Außerdem wurde die Befreiung von der Zulassungsgebühr für sogenannte "saubere" Fahrzeuge abgeschafft, mit Ausnahme der Region Hauts-de-France, die eine Ermäßigung von 50 % beibehält.
Um die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu beschleunigen, führt die Regierung außerdem eine neue Steuer ein, die auf Unternehmen mit mehr als 100 Fahrzeugen abzielt. Ab dem 1. März 2025 müssen diese Unternehmen eine Strafe von 2.000 Euro pro fehlendem emissionsarmen Fahrzeug zahlen. Diese Steuer wird 2026 auf 4.000 Euro und 2027 auf 5.000 Euro ansteigen. Einige Kategorien sind jedoch von dieser Maßnahme ausgenommen: Mietflotten, landwirtschaftliche Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel und Fahrschulen.
Verschärfung des ökologischen Malus
Eine der einflussreichsten Änderungen betrifft die Verschärfung des ökologischer MalusDer Bonus wird deutlich reduziert. Tatsächlich wird ab dem 1. März 2025 :
- Der Schwellenwert für die Auslösung des CO2-Malus wird von 118 g/km auf 113 g/km gesenkt.
- Die Obergrenze für den Malus steigt schrittweise von 70.000 € im Jahr 2025 auf 90.000 € im Jahr 2027 (derzeit 60.000 €).
Was die gewichtsbezogene Malusregelung betrifft, so werden Hybridfahrzeuge ihre Ermäßigung schrittweise verlieren, und ab dem 1. Juli 2026 werden auch Elektrofahrzeuge betroffen sein. Allerdings wird ein Abschlag von 600 kg auf ihre Masse in fahrbereitem Zustand angewandt.
Kürzung des Umweltbonus
Parallel dazu wird der Umweltbonus stark eingeschränkt. Für Flotten ist er nunmehr ausgeschlossen, für Privatpersonen wird er bis 2025 auf 690 Millionen Euro begrenzt. Je nach Haushaltseinkommen wird der Zuschuss zwischen 2.000 und 4.000 Euro betragen. Diese Maßnahme würde nach Angaben der Regierung die Anschaffung von rund 200 000 Elektrofahrzeugen im Jahr ermöglichen. Kleintransporter mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb sind jedoch nicht mehr förderfähig.
Förderung der Pauschale für nachhaltige Mobilität (Sustainable Mobility Package, SMP) für eine umweltfreundlichere Mobilität

Die FMD ist eine Schlüssellösung, um die Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu fördern. Er ermöglicht es Arbeitgebern, die Reisekosten ihrer Arbeitnehmer zu übernehmen, wenn diese sich für umweltfreundlichere Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit entscheiden. Seit dem 1. Januar 2025 umfasst der GDF nun auch Fahrgemeinschaften, auch mit einem Familienmitglied. Die gezahlten Beträge bleiben bis zu 600 €/Jahr von den Sozialversicherungsbeiträgen und der CSG-CRDS befreit.
Anstatt einfach nur Verbrennungsfahrzeuge durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen, werden bei der Begrünung von Fuhrparks nun auch nachhaltige Lösungen wie Fahrgemeinschaften einbezogen. Die Einführung des GVF bedeutet, in eine verantwortungsvollere und optimierte Mobilität für Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu investieren.
Schlussfolgerung: Höhere Steuern als Herausforderung für Unternehmen
Die neuen Steuermaßnahmen für 2025 verändern das Management von Fahrzeugflotten. Sie erhöhen die Steuern und kürzen die Unterstützung für die Elektrifizierung. Sie verhängen auch Strafen für säumige Unternehmen.
Unternehmen müssen ihre Fahrzeugflotten als strategische Herausforderung verwalten. Sie müssen diese Veränderungen voraussehen und ihre Mobilitätspolitik anpassen. So können sie wettbewerbsfähig bleiben und die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Die Energiewende in der Automobilbranche schreitet voran, aber die finanziellen Anreize nehmen ab. Unternehmen müssen ihre Fahrzeugwahl optimieren, um die steuerlichen Auswirkungen zu begrenzen. Außerdem müssen sie eine nachhaltige Mobilität aufrechterhalten.